Die Initiative Mittelstand prämiert mit dem INNOVATIONSPREIS-IT Firmen mit innovativen IT-Lösungen und hohem Nutzwert für den Mittelstand. Die Experten-Jury zeichnete in dieser Kategorie mit dem Prädikat BEST OF 2015 die Alchimedus Management GmbH für ihre Lösung HAWARD BGM24 aus.

Dieses ausgezeichnete Produkt hat die Jury besonders überzeugt und gehört damit zur Spitzengruppe aller eingereichten Bewerbungen. Der INNOVATIONSPREIS-IT der Initiative Mittelstand schlägt im zwölften Jahr die Brücke zwischen IT-Innovationen und dem Mittelstand. Der Schirmherr des diesjährigen INNOVATIONSPREIS-IT ist die Microsoft Deutschland GmbH.

 

Am Samstag, 21.03.15, findet in Schweinfurt der “Berufsinformationstag 2015” statt.
Künftige Schulabgänger und deren Eltern können sich umfassend und praxisbezogen über verschiedene Berufsbilder, Tätigkeitsfelder und deren Rahmenbedingungen informieren.

Jürgen Röder, Bereichsleiter Training bei Alchimedus®, wird mit einem eigenen Messestand vertreten sein und hierbei auch Alchimedus®-Training repräsentieren!

Informationen aus erster Hand zu Schüler- und Jugendcoaching mit der Alchimedus®-Potenzialanalyse werden ebenso geboten wie Impulsberatungen zum Einsatz der Alchimedus®-Bestleistertools für Personalentwickler, Ausbildungsverantwortliche, Führungskräfte und Unternehmer!

Um 12.15 Uhr wird Jürgen Röder einen 45-minütigen Vortrag zu “Potenziale erkennen und nutzen mit der Alchimedus®-Methode” halten!

Näheres unter: www.bit-schweinfurt.de

 

Autoren: Sascha Kugler und Joachim Griesang, Rechtsanwalt

Geschäftsleitungen stehen heute unter genauer Beobachtung, speziell im Falle der beauftragten Fremdgeschäftsführung (Nicht-Inhaber).

Auch im nachvertraglichen Bereich, also nach Beendigung des Engagements in einem Unternehmen, kann ein Manager in die Zwickmühle geraten, die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Zweifelsfalle nicht nachweisen zu können. Sein Chefsessel wird damit zum “Pulverfass” mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Und selbst eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ist kein Freifahrtschein für fahrlässige Fehler des Managements.

Grundsätzlich geht es um eine Haftungssituation aufgrund von Innen- und Außenansprüchen. Selbst bei  fremden Verschulden haftet das Management.

Innenansprüche, also finanzielle Einbußen des Unternehmens wegen Fehlern der versicherten Person, ohne dass diese auf Haftpflichtansprüchen Dritter beruhen, können sich zum Beispiel durch Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit oder ungenügende Organisation von Betriebsabläufen ergeben. Auch unzureichende Finanzierungsmaßnahmen, eine falsche Einschätzung des Personalbedarfs oder das Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter können Schadenersatzansprüche begründen.

Der weit überwiegende Teil von Haftungsfällen betrifft diese Innenhaftung. Damit sind Vertrauenshaftungstatbestände oder Haftungssituationen bei der Vertretung der Gesellschaft gemeint.

Hier haftet der Manager bzw. die Organe der Gesellschaft wie Aufsichtsorgane / Aufsichtsräte oder Gesellschafter / Eigentümer für Ansprüche Dritter gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Außenhaftung werden Haftungsansprüche seitens Geschäftspartnern (Kunden / Lieferanten), Wettbewerbern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten gestellt. Beispiel: Haftungsfälle im Bereich Steuern / Buchführung der Insolvenz oder auch im Sozialrecht.

Ein scheinbar kleiner Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung? Da kennt der Fiskus kein Pardon. Die versehentliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen? In diesem Fall droht nicht nur Ärger, es kann richtig teuer werden.

Auch bei einem Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte können Schadenersatzansprüche Dritter hohe Schäden nach sich ziehen. Diese sogenannten Außenansprüche (Finanzamt, Zoll und andere staatliche und private Institutionen) sind in der Praxis an der Tagesordnung.

Das bedeutet grundsätzlich, dass dem Management, also dem Organ, ein schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, das zu einem Vermögensnachteil für das Unternehmen oder eines Dritten geführt hat.

Allein die Behauptung oder Feststellung einer offenbar „falschen“ oder unvorteilhaften unternehmerischen Entscheidung reicht zwar nicht aus.

Ist allerdings ein Schaden feststellbar, findet oft eine Beweislastumkehr statt, das heißt, der Unternehmensmanager muss beweisen, dass seine Entscheidung trotz Schadeneintritts die richtige war (wichtiger Punkt hierbei: die Dokumentation der Entscheidungsfindung).

Vor diesem Problem stehen nun immer mehr Geschäftsführer / Vorstände und auch Aufsichtsräte / Beiräte oder Gesellschaftervertreter.

Die Interessenlage aller Beteiligten ist im Schadensfall äußerst komplex und führt oft dazu, dass ein Kompromiss (deal bzw. Vergleich) zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird.

Versicherungslösungen am Markt können bedingungsgemäß nicht allumfassend sein. So tritt sie etwa bei Vorsatz nicht ein. Je nach Anbieter und Risikosituation begrenzen diverse Ausschlusstatbestände den Versicherungsschutz zum Teil erheblich. So enthalten die Versicherungsbedingungen im Regelfall einen sogenannten Dienstleistungsausschluss, welcher dazu führt, dass Vermögensschäden, welche im Rahmen der operativen Tätigkeit der versicherten Person verursacht wurden, nicht gedeckt sind.

Eine D&O-Police schützt die versicherten Personen ausschließlich in ihrer gesellschaftsrechtlichen Organfunktion und schließt nicht Dienstleistungen ein, die von den Organen unmittelbar selbst erbracht werden.

Der Dienstleistungsausschluss führt somit in der Praxis nicht selten dazu, dass vom Versicherer eine Deckung abgelehnt wird.

Mangelnde Kenntnisse und Eignung für ein Ressort führen zu keiner Haftungsbefreiung („Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“). Gerade im Aufsichtsrat sitzende Arbeitnehmervertreter unterliegen häufig dieser Problematik.

Fälle aus der Praxis betreffen aber auch die Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers oder des “faktischen Geschäftsführers”.

Die Lösung?

Die Software Alchimedus® Geschäftsleitung interaktiv

Themen im Überlick:

  1. unternehmensWert:Mensch: Die neuen Anforderungen jetzt in der Software Geprüfte Beratungsqualität
  2. BAFA stellt Webportalangebot und Funktion der gelisteten Berater ab

1. Wir haben in die Software Geprüfte Beratungsqualität die Kriterien für die neue Förderperiode des Programms unternehmensWert:Mensch integriert. Software und Updates sind über sekretariat@alchimedus.com erhältlich. Hier sind alle Anforderungen mit Umsetzungsanleitungen hinterlegt.

2. Eine wichtige Information für Sie: Das Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hat auf seiner Webseite die Suchfunktion der gelisteten Beraterinnen und Berater ersatzlos abgestellt. Das bedeutet für alle BAFA-Berater, dass deren Name nicht mehr über das Bundesamt gefunden werden kann. Ein unbefriedigende Situation, denn dadurch können diese ihre Qualifikation nicht mehr ausweisen, obwohl sie die BAFA-Befähigung besitzen und alle QM-Nachweise dafür erfüllt haben.

Wir bieten Ihnen ab sofort eine Alternative, um Ihr fachliche und ethische Qualifikation öffentlich wirksam zu zeigen:

Die Internet-Plattform www.gepruefte-beratung.de wurde von der Initiative für Qualitätsorientierte Dienstleistung (IQD) ins Leben gerufen. Auf dieser Seite führen wir Beraterinnen und Berater, die bei einem oder gar mehreren der folgenden Programme gelistet sind und / oder ein Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen haben:

  • Geprüfte Beratungsqualität
  • BAFA-Beratung
  • KfW-Beratung
  • Offensive Mittelstand
  • unternehmensWert:Mensch
  • ISO 9001

Über eine intelligente Suchfunktion sind potenzielle Kunden in der Lage, Ihren Berater nach Postleitzahl und Ort, aber auch gezielt nach Qualifikation und Fachgebiet zu suchen.

Ihr Einsatz:

  • Prüfung der Nachweise: einmalig € 100,- netto
  • Jährliche Gebühr: € 120,- netto.

Ein besonderer Vorteil: Als Trägerin oder Träger des Zertifikats Geprüfte Beratungsqualität entfallen für Sie sowohl die Prüfungs- als auch die Listungsgebühr.

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Das tun wir für Sie!

Wir prüfen den Nachweis für die Listung bei den entsprechenden Programmen und nehmen Sie auf unsere Plattform auf.

Das benötigen wir von Ihnen!

  • Ihren Lebenslauf
  • drei belastbare Beratungsreferenzen
  • einen Sektenausschluss
  • eine Erklärung, dass Sie sich in keinem Insolvenzverfahren befinden und nicht vorbestraft sind
  • Einverständniserklärung für die Veröffentlichung der persönlichen Daten und des Beratungsangebots

 Sprechen Sie uns an!

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

anbei unser neuestes Video auf unserem Youtube Channel. Wir freuen uns über jeden Like!

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Das Video ist bewusst neutral gestaltet, so kann jede Alchimedus®-Beraterin und jeder Alchimedus®-Berater den Film gerne in eigener Sache nutzen.

Ein schönes Wochenende mit viel Sonne wünschen

Sascha und Iris Kugler